[KLEIN]HÖFEN
Entwurf
Die Entwurfsidee ist der Erhalt der Scheune und eine offene Bauweise mit kleinteiligen Baukörpern. Die Struktur findet sich überwiegend in der dörflichen Struktur wieder. Die Scheune stellt in mehreren Hinsichten einen schützenswerten Bestandsbau dar. Der größte Vorteil liegt in der Lage auf dem Grundstück.
Durch die Anordnung der Baukörper entstehen drei Freiflächen mit jeweils eigenen Qualitäten für die Bewohner:innen. Verkehr findet auf dem Grundstück nur eingeschränkt statt: sichtbar sind nur die geparkten Autos.
Das Konzept fördert den soziologischen Ansatz der Wohngemeinschaft und den damit verbundenen positiven Effekte auf die Gesundheit. Durch Angebote zum Urban Gardening erhalten alle gesellschaftlichen Schichten Zugang zu frischen und gesunden Lebensmitteln.
Die Baukörper im Ensemble kommunizieren über offene Flächen. Diese sind unterschiedlich bespielt bestimmen das Bild der Habitation.
Erhalt der Scheune
Ein essenzieller Entwurfsansatz ist der Erhalt der Scheune. Dafür sprechen zahlreiche Gründe. Der Stadel hat eine Stellung an der Grundstücksgrenze, die mit einem Neubau in dieser Form nicht realisiert werden könnte. Die Abstandsflächen sind dafür zu gering, sodass er baurechtlich eine privilegierte Stellung genießt. Ein Antrag auf Nutzungsänderung wird aufgrund der vormaligen Nutzung als Viehstall Erfolg haben. Sofern sich die Abstandsflächen nicht ändern und keine Bauteile hinzugefügt werden, entsteht keine neue Beeinträchtigung. Sämtliche Gauben zum Ausbau des Daches sind nur in Richtung des eigenen Grundstücks möglich. Der Erhalt ist zusätzlich Teil der Strategie für Nachhaltigkeit im Projekt.
Nachhaltigkeit
Bestandsschutz und Umbau statt Abriss und Neubau
Dies ist die Grundlage für zeitgemäßes und nachhaltiges Planen von Bauvorhaben. Demselben Prinzip folgend wird in diesem Projekt die bestehende Scheune auf dem Grundstück umgenutzt statt abgerissen.
Durch den Ausbau der oberen Etagen kann die Scheune kostengünstig zu Wohnraum umgebaut werden und trotzdem den energetischen Standard eines Neubaus erreichen. Die Scheune kommt zudem in den Genuss besonderer Förderungen für das Bauen im Bestand. Im Erdgeschoss wird nur Parken angeboten. Dadurch werden Dämmungen und das teilweise morsche, durchfeuchtete Mauerwerk zweitrangig.
Die außen liegende Erschließung bildet ein grünes Plateau, mit privater Nutzung als Terrassen für die Wohneinheiten in der Scheune vorgesehen. Die Neubauten werden komplett in Holzbauweise erstellt und mit hochwärmedämmenden Schichten vorgesehen. Eine hybride Bauweise mit Holzständern und Decken aus Brettschichtholz garantiert Wirtschaftlichkeit, aber auch ein hohes Maß an Schallschutz und Speicherfähigkeit für den Phasenausgleich.
Die Materialwahl orientiert sich am CO2 sensitiven und kreislaufgerechten Bauen. Steine und Verbundmaterialien werden nicht verbaut. Eine Versiegelung des Untergrundes wurde so gering wie möglich gehalten. Die Gebäude werden nur bis auf das Nötige in den Boden eingebunden. Fassadenbegrünungen an den Stahlkonstruktionen sowie der Garten auf dem Plateau tragen im Sommer zur Kühlung bei.
Baukosten
Durch den Verzicht auf Kellergeschosse kann das Sachwertverfahren mit Faktor 1,55 zur Wohnfläche nicht angesetzt werden. Im vorliegenden Entwurf ist der Faktor deutlich geringer und wurde über schnelle Grundrissentwürfe auf unter 1,30 ermittelt. Der Wert wurde mit einem Aufschlag von 0,05 als Berechnung zu Grunde gelegt.
Der Bau vergünstigt sich gegenüber einem reinen Neubau mit Unterkellerung und womöglich einer Tiefgarage signifikant. Lagerflächen für die Bewohner:innen sowie die Technikflächen können effizient und kostengünstig im Erdgeschoss hergestellt werden. Die Abrisskosten des Stadels sind abzuziehen. Die Ausbaukosten der Scheune sind geringer als die Neubaukosten.
Umgang und Überschreitung GFZ/GRZ
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die GFZ/GRZ um 10 % überschritten werden darf. Vergleichbare Mischgebiete bilden 0,4/0,8 ab. Die Obergrenzen sollten sich aber heute an der BauNVO § 17 orientieren. Hier wären für das Grundstück 0,6/1,6 möglich. Die Höhe sollte sich an der ehemals geplanten Schule orientieren und +7,00m nicht überschreiten. Nachdem alle genannten Punkte eingehalten werden, ist eine Beeinträchtigung in der Genehmigung nicht zu erwarten.
Mitwirkende: Benedikt Buchmüller, Diana Dinkel, Jürgen Lehmeier
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Date:
22. Juni 2021